- Arbeiter
- I. Arbeitsrecht:1. Begriff: ⇡ Arbeitnehmer, der nicht die Merkmale des Begriffs des ⇡ Angestellten erfüllt. Eine Unterscheidung nach begrifflich eindeutigen Merkmalen ist kaum möglich; ursprüngliche Unterscheidung nach dem Gesichtspunkt, dass Angestellte geistige, A. manuelle Arbeit verrichten, heute nicht aufrechtzuerhalten (Facharbeitertätigkeit mit hohen geistigen Anforderungen verbunden). Maßgebend für die Einordnung ist die Verkehrsanschauung: Büroarbeit, kaufmännische Tätigkeit (auch einfacher Art) sowie Verkaufstätigkeit im Warenhaus begründen Angestellteneigenschaft; Kellner und Straßenbahnschaffner sind Arbeiter. Bei gemischter Tätigkeit ist entscheidend, welche Tätigkeitsart der Arbeitsleistung das Gepräge gibt.- Auszubildende sind entsprechend der Gruppe des Ausbildungsberufes zuzurechnen.- Die Einstufung des Arbeitnehmers als Angestellter oder als A. richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.- 2. Einteilung: Gelernte Arbeiter, ⇡ angelernte Arbeiter und ⇡ ungelernte Arbeiter; wichtig für Entlohnung.- Vgl. auch ⇡ Facharbeiter.- 3. Die Unterscheidung von A. und Angestellten hat weitgehend an Bedeutung verloren. Sie spielt noch eine schwindende Rolle in ⇡ Tarifverträgen und in der Rentenversicherung.- Vgl. auch ⇡ Arbeiterrentenversicherung.II. Amtliche Statistik:Alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiter und Hausgehilfinnen, einschließlich Auszubildende in anerkannten gewerblichen Ausbildungsberufen. Maßgebend für die Zuordnung ist die Art der ausgeübten Tätigkeit bzw. die Vereinbarung im Arbeitsvertrag und nicht die Beitragspflicht zur Rentenversicherung für A.- Bei den ⇡ Lohnstatistiken wird von der Versicherungspflicht in der Arbeiterrentenversicherung ausgegangen. Die weitere systematische Unterteilung dieser Gruppe von Erwerbstätigen erfolgt in einzelnen Teilen der Wirtschaftsstatistik in unterschiedlicher Breite und Tiefe.- Vgl. auch ⇡ Volkszählung, ⇡ Mikrozensus, ⇡ Arbeitsmarktstatistik, ⇡ Beschäftigtenstatistik, ⇡ Handwerkszählung, ⇡ Landwirtschaftsstatistik.
Lexikon der Economics. 2013.